Miet- und Zahlungsbedingungen
des Feriendorfs Am Weinberg, ( nachfolgend " Vermieter oder Ferienanlage " genannt )
1. Abschluss des Mietvertrages:
Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich die Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der Buchungsbestätigung / Rechnung durch den Vermieter kommt der Mietvertrag zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung widersprochen wird. Der Vermieter behält sich die Korrektur von Irrtümern und Rechenfehlern vor, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar, insbesondere der Irrtum oder Fehler offensichtlich ist.
2. Zahlungen:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung von 25% des Preises, mindestens € 25,- zu leisten. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ( ab 28.Tag vor Anreise ) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3. Nutzung des Mietobjektes:
Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt Ihnen selbst, die Leitung der Ferienanlage auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt mit dem Vermieter abgerechnet werden. Die Wohneinheit darf ohne Absprache von einer größeren Anzahl Personen, als der bei der Buchung angegebenen, nicht bewohnt werden. Haustiere müssen vor Anreise angemeldet und durch den Vermieter bestätigt werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart.
4. Ankunft und Abreise:
Die Anreise muss am Anreisetag auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraum stattfinden. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, müssen Sie dies mit dem Vermieter abgestimmt haben. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat der Vermieter das Recht zur Weitervermietung. Die Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und Nebenkosten berühren nicht eventuelle Schadenersatzansprüche.
5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson:
Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erklärt werden. Der Vermieter hat im Falle Ihres Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens bis zum Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart:
Bei Ferienhäusern / Ferienwohnungen bis zum 30. Tag vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn 25% mindestens € 25,-, danach 80%, ab 3 Tage vor Anreise 100%.
Der Vermieter weist Sie ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin, eine Reiserücktrittsversicherung hinsichtlich dieses Risikos auf eigene Kosten gesondert abzuschließen. Sie haben das Recht, einen anderen Mieter dem Vermieter gegenüber zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung ist, dass der Mieter dieses Recht rechtzeitig durch schriftliche Mitteilung ausübt. Der Vermieter kann den Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn dies unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages erfolgt mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Vermieter. Diese Bestätigung erfolgt erst, wenn 25,- € als Pauschalgebühr für die durch die Umbuchung entstehenden Kosten
bezahlt worden sind.
6. Rücktritt durch den Vermieter:
Der Vermieter kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:
a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält;
b) das gemietete Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt der Vermieter gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt der Vermieter den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss ( Datum der Bestätigung durch die Ferienanlage ) mehr als 4 Monate liegen. Beträgt die Preisänderung mehr als 10%, so sind Sie zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7. Haftung:
Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung erfolgt keine Haftung, sofern nicht der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen. Die Haftung des Vermieters ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Vermieters ist beschränkt, soweit gesetzlich Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gelten gemacht werden kann, so
kann sich der Vermieter gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen.
8. Reklamationen und Verjährung:
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Rezeption zu melden, und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Ende der Mietzeit bei der Ferienanlage Am Weinberg, Weinbergstr. 32, 14947 Nuthe-Urstromtal, eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes dem Vermieter angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren nach sechs Monaten nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Im Übrigen wird § 651g, BGB vereinbart.
9. Schlussbestimmungen; Gerichtsstand:
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen den Vermieter ist Luckenwalde. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.